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FEBRUARY / MARCH 2016
ENGLAND
25.03.2016
WIR HABEN ERÖFFNET!
UND FREUEN UNS AUF EUCH
Schulordnung

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MISTER STONEM
EUER SCHULDIREKTOR


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Allgemeine Bestimmungen

- Alle Schülerinnen und Schüler pflegen einen freundlichen, höflichen Umgangston untereinander und gegenüber Erwachsenen. Dazu gehört auch, dass Mitarbeiter und Gäste des Hauses freundlich gegrüßt werden. Darüber hinaus wird von jedem Schüler vorbildliches Verhalten außerhalb des Schulgebäudes erwartet.
- Jeder Schüler hat den Anweisungen aller in der Schule tätigen Erwachsenen (Lehrer, Internatspädagogen, Sekretärin, Hauswirtschafterinnen, Hausmeister) Folge zu leisten.
- Sanitäre Einrichtungen sind sauber zu halten. Alle Beschädigungen sind sofort zu melden. Für bewusst verursachte Schäden haftet der Verursacher entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen.
- Das Tragen von Kopfbedeckungen im Gebäude ist untersagt. Jeder Schüler erscheint in ordentlicher, angemessener Kleidung zum Unterricht.
- Das Mitbringen, der Besitz und die Einnahme von Drogen führen zum Ausschluss aus der Schule.
- Rauchen und Alkoholkonsum sind während der Schulzeit grundsätzlich verboten.
- Persönliche elektronische Geräte sind während der Schulzeit auszuschalten und zu verstauen. Ausnahmen sind vom Fachlehrer genehmigte Geräte.
- Foto-, Film- und Tonaufnahmen von Lehrern und allen weiteren Mitarbeitern sind nur mit Zustimmung der betreffenden Person erlaubt.
- Zur Information und Meinungsäußerung können Wandzeitungen genutzt werden, wenn dadurch die Rechte und die Würde anderer Personen nicht verletzt werden. Alle Veröffentlichungen im Schulhaus müssen von der Schulleitung genehmigt werden.
- Das Tragen von verfassungsfeindlichen bzw. provokanten Symbolen ist verboten.
- Im Wohngebäude der weiblichen Schülerinnen sind Jungs nicht erlaubt; umgekehrt ebenso.

Fürsorge und Aufsicht

- Alle Schülerinnen, Schüler und Angestellten sind während ihrer Schul- bzw. Dienstzeit sowie auf dem Weg zur bzw. von der Schule unfallversichert. Unfall- und Schadensmeldungen sind unverzüglich im Sekretariat vorzunehmen.
- Schäden an privaten Fortbewegungsmitteln (Fahrrad, Auto etc.) unterliegen nicht der Versicherungspflicht der Schule.
- Während der gesamten Unterrichtszeit einschließlich der Pausen unterliegen die Schülerinnen und Schüler der Aufsichtspflicht. In den Pausen dürfen die Schülerinnen und Schüler das Schulgebäude bzw. den Schulhof nicht verlassen.
- Bei Verlust von Geld oder Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.
- Fundsachen sind grundsätzlich im Sekretariat abzugeben.

Schulbesuch und Unterrichtsbefreiung

- Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht pünktlich und ordnungsgemäß zu besuchen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
- Ist ein Schüler durch Krankheit oder andere zwingende Gründe am Schulbesuch gehindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes am ersten Fehltag bis 08:00 Uhr mitzuteilen. Die Entschuldigungspflicht ist sofort am ersten Schultag nach der Abwesenheit schriftlich zu erfüllen.
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in begründeten Ausnahmefällen möglich.

Stunden- und Pausenordnung

- Die Unterrichtszeiten sind montags bis donnerstags von 7:30 bis 15:30 Uhr und freitags von 7:30 Uhr bis 13:15 Uhr. Während dieser Zeit verlassen die Schülerinnen und Schüler das Schulgelände nur im Rahmen von Unterrichtsgängen, Exkursionen u. ä. Sollte das vorzeitige Verlassen des Schulgeländes erforderlich sein, erfolgt dies nur mit Genehmigung seitens der Schule und nach Abmeldung im Sekretariat.
- Jeder Lehrer und Schüler ist dafür verantwortlich, dass die Unterrichtsarbeit pünktlich begonnen werden kann. Unterrichtsräume müssen so aufgesucht werden, dass der Unterrichtsbeginn mit dem Klingelzeichen erfolgt. Ist der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht erschienen, ist dies durch den Klassensprecher im Sekretariat mitzuteilen.

Hausrecht

- Das Hausrecht übt die Schulleitung aus. Verstöße gegen die Schulordnung ziehen Ordnungsmaßnahmen nach sich.

Bekanntgabe der Schulordnung

- Die Schulordnung wird allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft bekannt gegeben und öffentlich an geeigneter Stelle im Schulgebäude ausgehängt.
- Die Schulordnung ist Bestandteil des Vertrages für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Internatsschule Hadmersleben.

Di März 22, 2016 4:03 pm
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